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Die Gastarbeiterwelle nach dem 2. Weltkrieg
Nach dem Zusammenbruch von Hitlers "tausendjährigem Reich" hat man sicherlich in Deutschland nicht an Arbeitskräfte aus dem Ausland gedacht. Es galt trotz der Armut der ersten Jahre, der großen Schuld und der großen Zerstörung in den Nachkriegsjahren einen neuen Anfang zu suchen und einfach zu überleben.
Der Beginn der Anwerbung in den fünfziger Jahren
Schon in den fünziger Jahren wurde klar, dass die deutsche aufstrebende Wirtschaft mit ihren Wachstumsraten zwischen 5 - 8 % ohne ausländische Arbeitskräfte nicht auskommen würde. Nach dem Trauma des Krieges und dem totalen Zusammenbruch entwickelte sich nach der Einführung der D-Mark 1948 die Wirtschaft sehr schnell. In der Zeit, die als "Wirtschaftswunder" bis heute überliefert wurde, waren quasi über Nacht die Schaufenster wieder voller erstrebenswerter Waren und es konnte sich nach den mageren Jahren wieder satt gegessen werden. Bei genauerer Analyse des "Wirtschaftswunders", zeigt sich aber, dass die, während des Krieges ausgedehnte industrielle Produktion (mit massiven Einsatz von Fremdarbeitern), trotz Kriegsschäden größer war als in den dreißiger Jahren (vgl. Herbert, U. (1986), S. 180). Nach dem Krieg standen zwar die Anlagen durch Zwangsmaßnahmen oder durch einen fehlenden Markt (kaum Transportmöglichkeiten) still, aber nach der Währungsreform stand durch alliiertes Kapital und Massen von heimkehrenden Flüchtlingen (aus den Ostgebieten) die Produktion vor guten Startbedingungen. Die vier Millionen Fremdarbeiter wurden durch 8 - 9 Millionen Flüchtlinge ersetzt. Da sich das BSP innerhalb der fünfziger Jahre verdoppelte und die Arbeitslosigkeit von ca. 2 Millionen (1950) auf etwa unter 200.000 (1960) stürzte, zeigt dies, dass die Wirtschaft alle Flüchtlinge in Brot und Arbeit bringen konnte. Ende der fünfziger Jahre bestand praktisch keine Arbeitslosigkeit mehr und die Anzahl der offenen Stellen wuchs dramatisch an. Über eine halbe Millionen offene Stellen wurden den Arbeitsämtern 1960 gemeldet.
Schon Anfang der fünfziger Jahre ging von der Regierung Adenauer der Impuls aus, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, um den Bedarf, der sich für die nächsten Jahre abzeichnete zu decken.
Schon im November 1954 sprach der "Vater" des Wirtschaftswunders Erhard mit dem italienischen Außenminister, ob es nicht Möglichkeiten gäbe, 100.000 bis 200.000 Arbeitnehmer als Gastarbeiter nach Deutschland zu entsenden. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch über eine Million Arbeitslose in Deutschland und der öffentliche Aufschrei über diese Idee führte zu einem Dementi des Ministeriums. Es sei nicht geplant, ausländische Arbeitnehmer in Deutschland zu beschäftigen (vgl. VWD (1954)).
Im Prinzip war dies eine Falschaussage des Ministeriums, denn die Arbeitslosigkeit war so ungleich im Land verteilt, dass schon zu Mitte der fünfziger Jahre in einigen Teilen Deutschlands ein erheblicher Arbeitskräftemangel herrschte und man den Einsatz der Arbeitskräfte plante. Die Wirtschaftsforscher rechneten nämlich mit einem starken Wachstum, so dass der Arbeitskräftemangel im ganzen Land nur eine Frage der Zeit war.
Die erste Forderung der Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften kam aus der Landwirtschaft. Die Landflucht und die harten Arbeitsbedingungen ließen die Arbeitskräfte auf dem Land zurückgehen. Der Bundesarbeitsminister Storch plante damals, keine ausländischen Arbeitskräfte aufzunehmen. Dagegen hatte das Wirtschaftsministerium Mitte der fünfziger Jahre sehr wohl großes Interesse an ausländischen Arbeitskräften, da dies für ein weiteres Wirtschaftswachstum wichtig sei. Die Bedingungen für die Aufnahme von ausländischen Arbeitskräften war die Vollbeschäftigung. Ohne eine Vollbeschäftigung sollten keine ausländischen Arbeitskräfte nach Deutschland kommen.
Die Mehrheit aller Abgeordneten des deutschen Bundestages, quer durch die Parteien, lehnten ausländische Arbeitnehmer ab, weil es noch deutsche Arbeitslose gab. Auch die Gewerkschaften zeigten sich eher ablehnend, forderten aber eine klare Gleichstellung deutscher und ausländischer Arbeitnehmer.
Der Impuls für die Anwerbung kam schließlich wieder aus dem Wirtschaftsministerium, so dass in Rom im Dezember 1955, ein Jahr nach dem Dementi, ein Abkommen über die Abwerbung italienischer Arbeitskräfte geschlossen wurde (vgl. Bundesanzeiger (1956)).
Dabei wurde eine Anwerbekommission gebildet, die aus Fachkräften der Bundesanstalt für Arbeit und aus italienischen Fachkräften bestand. In einem Musterarbeitsvertrag wurde den Gastarbeitern versichert, dass sie nach Tarif bezahlt werden, eine angemessen Unterkunft erhalten würden und auch, und das ist entscheidend, wohlwollende Familienzusammenführungsprogramme aufgebaut würden.
In der Öffentlichkeit wurde diese Anwerbemaßnahme als kurzzeitige Deckung des Spitzenbedarf dargestellt (vgl. Herbert, U. (1986), S. 192). Beim durchblättern der damaligen Presselandschaft fällt auf, dass kaum über die Konsequenzen dieser Anwerbemaßnahme diskutiert wurde. Immer wieder wurde klargestellt, dass es am einfachsten wäre, ausländische Arbeitskräfte in den Arbeitsprozess einzubeziehen, als die Arbeitszeit auszudehnen, Frauen zu beschäftigen, die Arbeitslosen aus den ländlichen Gebieten in die Städte zu holen usw.. (vgl. Industriekurier (1955)). Die Regierung unter Adenauer konnte mit dem Gesetz zur Anwerbung der Arbeitskräfte weitgehend öffentlichkeitslos agieren, da es sich nur um wenige tausend Arbeitskräfte handelte. Mit dem Vorvertrag mit Italien waren auch schon vollendete Tatsachen geschaffen worden und zusätzlich wurden noch Ausländerregelungen des dritten Reich aktiviert (vgl. Dohse, S. (1982) S.105-111).
Diese schleichende Anwerbung von Gastarbeitern, hauptsächlich aus Italien, sicherte der Landwirtschaft in Deutschland billige Arbeitskräfte. In den fünfziger Jahren kamen in der ersten Phase der Anwerbung nur wenige ausländische Arbeitskräfte. Bis 1959 wurden in der BRD nur etwa 50.000 Italiener jährlich angeworben, da über die Ostgrenze immer noch Flüchtlinge kamen.

Abb.: Begrüßungsgeschenk des ersten Gastarbeiters (Motorrad) - links im Bild - zu sehen im Haus der Gesch. in Bonn
Die Ausweitung der Anwerbungen in den sechziger Jahren
Mit dem Mauerbau 1961 versiegte der Strom von Flüchtlingen aus dem Osten endgültig. Hinzu kamen demographische und ökonomische Veränderung. Die geburtenschwachen Jahrgänge der Kriegsgeneration, der Rückgang der Arbeitszeit und die Absenkung des Ruhealters verschärften den Arbeitskräftemangel der sechziger Jahre. Der Konsens zwischen Arbeitgebern und Regierung, war eine weitere Anwerbung von Arbeitskräften. Interessanterweise hatten auch die Gewerkschaften keine Probleme mit der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, so lange sie beim Lohn den Deutschen gleichgestellt würden. So bildete sich eine breite Front, die für, oder zumindest nicht explizit gegen den massiven Einsatz von ausländischen Arbeitskräften war (vgl. Schöneberg, U. (1992), S. 35) Noch 1960 wurden mit Spanien und Griechenland, 1961 mit der Türkei, 1964 mit Portugal und 1968 mit Jugoslawien Anwerbeverträge geschlossen. Zu den weiteren Anwerbungen sah man keine Alternative, da trotz Rationalisierungen mit einem weiteren Arbeitskräftemangel zu rechnen sei. Auch weiterhin gab es keine Debatte, um das Für und Wieder des Einsatzes der Arbeitskräfte aus dem Ausland. Dabei waren nun schon die ersten Arbeiter aus Italien seit über 10 Jahren in diesem Land. Von Gastarbeitern kann dann wohl schon keine Rede mehr sein. Bleiben Gäste über 10 Jahre bei einem Gastgeber?
Zusätzlich befand sich die Bundesrepublik in einem Anwerbewettbewerb, denn auch andere Industrieländer warben massiv um Ausländer. In der Schweiz fanden noch mehr Gastarbeiter ein zu Hause. Bei sechs Millionen Einwohner kamen fast eine Million Gastarbeiter ins Land. Jeder vierte Arbeitsplatz wird von einem Ausländer eingenommen. Selbst in der ehemaligen DDR wurden ausländische Arbeitskräfte aus der Tschechoslowakei und der Sowjetunion eingesetzt (allerdings deutlich weniger als in der BRD).
Die speziellen Kommissionen der Bundesanstalt für Arbeit haben die Menschen, wie beim Musterbeispiel Italien, in den fünfziger Jahren angeworben . In Madrid saßen z.B. 39 Mitglieder und in Istanbul 82 Mitglieder der Kommission, um die Anwerbungen zu kontrollieren. In Tunesien und anderen Ländern Nordafrikas konnten sich sogar Arbeitgeber auf eigene Faust die Mitarbeiter aussuchen (vgl. Koch, H. (1970), S. 15).
Im Herbst 1964 wurde der einmillionste Gastarbeiter in Deutschland mit einer großen Feier in Köln-Deutz begrüßt. Der damalige Arbeitsminister Blank stellte den Vorteil der Gastarbeiter deutlich heraus (vgl. Picardi-Montesardo, A. (1985) S.2). Diese Menschen würden dazu beitragen (durch ihre hohe Sparquote), die Preise stabil zu halten und ein weiteres Wachstum der deutschen Wirtschaft ermöglichen. Auch volkswirtschaftlich trügen die Gastarbeiter positiv zur Bilanz bei. Sie würden im besten Alter zwischen 18 und 45 nach Deutschland kommen und Lohnsteuer und alle Sozialbeiträge zahlen. Dies sei weit mehr, als aus den Sozialkassen als Renten gezahlt werden muss (vgl. Blank, T. (1964), S.1480).
In allen 17 Wirtschaftszweigen der BRD, von der Forstwirtschaft bis hin zum Bergbau, wurden in den sechzigern ausländische Arbeitskräfte eingesetzt (vgl. Marplan-Forschungsgesellschaft (1970)).
Natürlich wurde auch nicht der positive Effekt der Südländer auf ihre Heimatländer vergessen zu erwähnen. Diese würden Devisen in großem Umfang in die Heimat schicken und später bei der Heimkehr durch ihre Erfahrungen im Wirtschaftswunderland Deutschland die heimische Wirtschaft ankurbeln. Natürlich ist die große Verschmelzung der Kulturen von Politikern in Deutschland auch als eine Art großer Völkerverständigung gesehen.
1954 arbeiteten in der BRD nur rund 73.000 "Fremdarbeiter". Dies waren nur 0,4 % der Bevölkerung, eine verschwindend geringe Anzahl. Bis 1966 stieg die Zahl auf 1.314.031 an. Damit waren 5,7 % der Menschen Gastarbeiter.
Mit der kleinen Rezession Mitte / Ende der sechziger Jahre sanken die Zahlen von ihrem Maximum in den Jahren 1965 / 1966 kurzzeitig ab. Die These, dass die Ausländer die "mobile Reserve" der deutschen Wirtschaft seien, wurde somit glänzend bestätigt. In dieser kleinen Rezession stieg das erste Mal seit dem 2. Weltkrieg die Arbeitslosigkeit signifikant an und die Zahl der arbeitenden Ausländer reduzierte sich tatsächlich.
Unter dem Sonnenschein des wirtschaftlichen Aufschwungs der fünfziger und sechziger Jahre wurden die Probleme, die mit einer massiven Zuwanderung verbunden waren, nicht thematisiert. Mit der Rezession kam es in ganz Europa zu Reaktionen gegen die Zuwanderung. In der Schweiz gab es eine menschenfeindliche Aktion gegen Überfremdung, in Deutschland zog die NPD in sieben Landesparlamente ein. Zwar gab es auch vorher schon einzelne Hinweise auf Fremdenfeindlichkeit, aber meist blieben sie der Öffentlichkeit verborgen.
Ein nicht unwesentlicher Vorteil der Ausländerbeschäftigung war, dass sie Arbeiten verrichteten, die unter dem Niveau der deutschen Arbeitnehmer angesiedelt waren. Es fand eine Unterschichtung statt, so dass selbst einfache deutsche Arbeiter Aufstiegschancen hatten. Gastarbeiter konnten maximal vom Hilfs- zum Facharbeiter aufsteigen (vgl. Hoffmann-Nowotny, H. (1987), S.47 ff.)
Der Hagel der Rezession deckte dann die mit der wachsenden Schar der Gastarbeiter aufkommenden Probleme auf. Ende der sechziger Jahre wurde in der Presse häufig negativ über Gastarbeiter berichtet. Die schiere Armut, der in extrem schlechten Wohnverhältnissen lebenden Menschen, wurde besonders von konservativen Kreisen in Wahlkampfreden kritisiert (vgl. Herbert, U. (1986), S.209). Dabei lag die Kriminalitätsquote im Bundesdurchschnitt und der Krankenstand bei den Ausländern zwischen 3 - 5 % deutlich unter der Quote der Gesamtbevölkerung (5,5 %) (vgl. Bundesanstalt für Arbeit (1968)).
Nach dem Überwinden der Rezession 1968 (Wachstum wieder über 7 %) blieben die Wachstumsraten bis 1973 sehr hoch und die Regierung Brandt / Scheel setzte bei den stark steigenden offenen Stellen auf weitere Anwerbung von Ausländern. Die Vorteile würden bei weitem überwiegen.
Der Anwerbestop Anfang der siebziger Jahre
Erst Anfang der siebziger Jahre wurden erste kritische Stimmen an diesem einfachen Modell des Imports von Arbeitskräften laut. In dem Buch "Gastarbeiterkinder in deutschen Schulen" von 1970 erläutert der Autor Herbert Koch detailliert aus pädagogischer Sicht die Probleme der Gastarbeitergeneration, noch bevor eine öffentliche Diskussion über dieses Thema eingesetzt hatte.
Auch im europäischen Ausland begann eine heftige Diskussion um die Gastarbeiterbeschäftigung. Im Jahr 1970 wurde die Anwerbung der Gastarbeiter in der Schweiz gestoppt. Es gab sogar eine Aktion gegen Überfremdung (für Volk und Heimat). Die Argumente dieser Gruppe sind eindeutig:
"Wenn die Arbeitgeben nicht so viele billige Arbeitskräfte zur Verfügung hätten, bekämen die Schweizer mehr Lohn" , "Wenn wir nicht so viele Fremdarbeiter hier hätten, hätten wir einen höheren Wohlstand" (zitiert nach Koch, H. (1970), S.45 ff.)
Die Realität sah aber anders aus, denn die Menschen arbeiteten dort,wie auch in der BRD dort, wo andere nicht arbeiten wollten. Fast ein Viertel aller Ausländer arbeitete auf dem Bau und 13 %, im nicht gerade gut bezahlenden, Gastgewerbe. In der Industrie arbeiteten fast 20 % in der Metallverarbeitung. Die Gegner der nationalen Aktion stellen auch diese Fakten heraus. "Wir brauchen die Gastarbeiter, weil wir nicht genügend Schweizer finden, die die Schmutzarbeit erledigen" (vgl. Koch, H. (1970), S.45 ff.)
In einer kleinen Anfrage im März 1970 stellten einige Abgeordnete der FDP- und SPD-Fraktion der Regierung die Frage nach der Schulbildung der hier bei uns lebenden Gastarbeiterkinder (vgl. Deutscher Bundestag (1970), Drucksache VI/496, Sachgebiet 223). Die Politiker gingen in der Fragestellung noch davon aus, dass die hier lebenden Gastarbeiterkinder irgendwann wieder in ihren Heimatländern leben wollten "....eine schulische und erzieherische Grundlage erhalten, durch die bei Ihrer Rückkehr in ihr Heimatland der Anschluss an die dortigen Ausbildungsmöglichkeiten gewährleistet ist?".
Schon zu diesem Zeitpunkt der kleinen Anfrage im Bundestag wollte die Mehrheit der Gastarbeiter nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren (vgl. Koch, H. (1970), S. 16). Über 90 % aller Gastarbeiter wollten für längere Zeit bleiben. Ca. 300.000 Kinder und Jugendliche der Gastarbeiter lebten Anfang der siebziger Jahre in Deutschland und hatten nicht die gleichen Ausbildungs- und Förderungsmöglichkeiten wie Kinder von deutschen Eltern, obwohl die Gastarbeitereltern hier Steuer- und Sozialbeiträge zahlten. Erst im Laufe der siebziger Jahre wurden die schulischen Förderungen von Gastarbeiterkinder deutlich verbessert, in dem sie auf Dauer deutschen Kindern gleichgestellt wurden.
Diese Ungerechtigkeit beruht auf dem über Jahre aufgebauten Missverständnis der Politik. Es wurde der Bevölkerung inzwischen über Jahrzehnte versichert, Gastarbeiter seien nur auf Zeit hier. Warum sollten dann deren Kinder eine Ausbildung hier bekommen, wenn sie doch innerhalb von kurzer Zeit wieder in ihren Heimatländern leben? Die Mehrheits-Meinung in der Bevölkerung dieser Zeit gibt die Aussage wieder "Dieses Übel (die Gastarbeiter) ist zur Aufrechterhaltung unserer Wirtschaftskapazität notwendig; finden wir uns also damit ab!". Dies ist die Quintessenz einer Studie "Leben als Gastarbeiter" Anfang der siebziger Jahre (vgl. Bingemeier, K. (1970), S. 5) .
Während der sozialdemokratische Arbeitsminister Ahrend 1971 von keiner Belastung (jeder Gastarbeiter brachte eine Leistung von DM 20.000,-- zum BSP von 1970) durch ausländische Arbeitnehmer sprach (vgl. Süddeutsche Zeitung, 30.3.1971), mehrten sich die kritischen Stimmen, da die Regierung allen Gastarbeitern, die mehr als fünf Jahre in der Bundesrepublik arbeiteten, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für weitere fünf Jahre gab. So konnten unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung etwa die Hälfte aller hier lebenden Gastarbeiter mit großer Sicherheit hier bleiben. Unter dessen setzte eine unglaubliche Kosten- / Nutzen - Diskussion der Gastarbeiter in der Presse ein. Besonders Arbeitgeberverbände rechneten der Öffentlichkeit vor, dass Gastarbeiter, die ihre Familien nach Deutschland holen, "unrentabel" sind (vgl. Weber, R. (1970), S. 91).
1973 mündete die öffentliche Diskussion in einem Anwerbestopp, den die Regierung unter Willy Brandt, mit der Ölkrise verband. Wegen dieser Ölkrise und den möglichen Konjunktureinbrüchen konnte die Maßnahme ohne Diskussionen in der Öffentlichkeit durchgesetzt werden.
Mit diesem Schritt, dachten die deutschen Verantwortlichen, würde sich das Gastarbeiterproblem von alleine lösen und die Zahlen der Gastarbeiter auf Dauer sinken. Zu diesem Zeitpunkt lebten bereits fast vier Millionen Ausländer in der Bundesrepublik (Statistisches Bundesamt (1993)). Die überwiegende Zahl waren Gastarbeiter.
Die Einwanderungsphase nach dem Anwerbestopp
Diese Einschätzung, dass die Gastarbeiterproblematik verschwinden würde, war rundweg falsch, denn kurzzeitig fielen zwar die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen, aber die Gesamtzahl der Ausländer im Land stieg stark an. Bis 1980 verdoppelte sich die Anzahl von ausländischen Frauen pro ausländischem Mann. Die Familienzusammenführungsprogramme liefen weiter und daher wurden von vielen Männern die Ehefrauen samt weiteren Familienmitgliedern nach Deutschland geholt. So stieg die Gesamtanzahl der Menschen, die in Zusammenhang mit den Gastarbeitern nach Deutschland gekommen sind, weiter an. Inzwischen ist die dritte Generation der Gastarbeiter in den deutschen Schulen. 1981 lebten fast 4,7 Millionen Ausländer in unserem Land. (Statistisches Bundesamt (1993)).
Der Anwerbestopp war aus ökonomischen Gesichtspunkten sicherlich gerechtfertigt, denn bereits 1975 / 1976 gab es eine tiefe Rezession, die die Arbeitslosenquote hat hochschnellen lassen. Seit diesem Zeitpunkt herrschte bis ins Jahr 2001 hinein eine hohe Dauerarbeitslosigkeit in Deutschland (vgl. Kühl, J. (1987), S. 21). Die Massenarbeitslosigkeit ist seitdem zum Dauerthema geworden.
Für die Gastarbeiter hat sich seit dem Zäsur 1973 zumindest die rechtliche Situation deutlich gebessert. Sie erhalten Daueraufenthaltsgenehmigungen und Chancen zur Einbürgerung (vgl. Kühl, J. (1987), S. 22). Die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer hat sich seitdem deutlich erhöht. Bis 1980 pendelte die Zahl der Ausländer auf über 4 Millionen. Der Anwerbestopp hat also nicht zu einem Rückgang der ausländischen Bevölkerung in Deutschland geführt, sondern nur die Zahl stabilisiert. Insgesamt gab es bis in die achtziger Jahre 26 Gesetzesänderungen, die die Ausländerfrage in Deutschland berührten. Den vorläufigen Schlusspunkt setzte Anfang der achtziger Jahre, als die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer sogar noch ein Stück anstieg, dann das Rückkehrhilfegesetz (1983), welches kurzzeitig für eine Senkung der Ausländerzahlen sorgte. Jeder ausländische Arbeitnehmer bekam eine bestimmte Summe, wenn er die Bundesrepublik als Arbeitsloser oder als Empfänger von Kurzarbeitergeld verließ. Auch Rentenempfänger konnten die BRD mit eine Auszahlung der Ansprüche verlassen. Immerhin nahmen fast 100.000 Ausländer, sei es Rentenempfänger oder Arbeitslose, dieses Programm in Anspruch und verließen die BRD.
Die Zahl ist aus verschiedenen Gründen geringer als erwartet. Einerseits reichten die Zahlungen nicht aus, um in der Heimat eine neue Existenz oder vom Geld in den Ruhestand zu gehen. Daher war das Programm für viele unattraktiv (vgl. Kühl, J (1987), S.30). An eine Zwangsrückführung wurde aus rechtlichen und wohl auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht gedacht, denn selbst in den achtziger Jahren arbeiteten ausländische Arbeitnehmer in Großbetrieben und verrichteten eher die Arbeiten die Deutsche trotz großer Arbeitslosigkeit nicht annehmen wollten.
Gleichzeitig nahm in den achtziger Jahren die Arbeitslosigkeit unter Ausländern deutlich zu. Die Quote lag deutlich über der Quote der Deutschen, was an der mangelnden Qualifizierung der ausländischen Arbeitskräfte lag. Sie wurden über Jahrzehnte nicht gefördert und vernachlässigt, so dass sie in schwierigen ökonomischen Phasen als erste den Weg in die Arbeitslosigkeit gehen mussten (vgl. Kühl, J (1987), S.35).
Interessant ist, dass selbst 1985, nach dem nur teilweise erfolgreichen Rückführungsprogramm, unter der Regierung Kohls, die hier lebenden Ausländer immer noch nicht als Einwanderer angesehen wurden. Im Jahreswirtschaftsbericht (1985) verkündet die Bundesregierung, sie würde sich nun verstärkt um die Eingliederung der ausländischen Arbeitskräfte in die heimischen Arbeitsmärkte bemühen (vgl. Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung (1985)).
Die Motive für die Entsendeländer nach dem 2. Weltkrieg
Wanderungsbewegungen sind fast immer aus Notsituationen zu erklären (vgl. 1) oder beruhen zumindest auf Situationen mit großen Entwicklungsunterschieden zwischen den einzelnen Ländern.
Der Hauptmotive für die Mittelmeerländer ihre Arbeitskräfte in die reichen Industrieländer zu schicken, ist der Druck auf dem Arbeitsmarkt. Durch den massiven Verlust von Arbeitskräften wurde in den damaligen noch Schwellen-, oder gar Entwicklungsländern, von Portugal über Italien bis in die Türkei, die Situation etwas entlastet. Auch der innenpolitische Druck nach Veränderungen könnte durch den Export von Menschen gemildert werden (vgl. Hoffmann-Nowotny, (1987) S. 49).
Darüber hinaus wurde von den Arbeitskräften ein Entwicklungsschub erhofft. Wenn diese Kräfte wieder nach Hause kehren, dann könnten sie das gesammelte Kapital und Know-How im Heimatland gewinnbringend einsetzen (vgl. Klee, E. (1971) S.25). Auch der Devisentransfer ins Heimatland dürfte für die Entsendeländer ein Argument gewesen sein, denn dadurch wird auch der soziale Druck in diesen Ländern abgemildert, da die Familie der Gastarbeiter mit den Devisen mit versorgt wird.
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